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Beratungsangebote - KAPITALDIENSTFÄHIGKEIT

Martin Dieter Herke: Für die Bank ist wichtig zu erkennen, dass Sie als Kreditnehmer den Zins- und Tilgungsdienst leisten können. Wie Sie gegenüber der Bank vorgehen, dabei berate ich Sie gern - speziell auf Ihren Betrieb zugeschnitten.
- Wie wird die Kapitaldienstfähigkeit ermittelt? Was kann man tun, um sie zu verbessern?

Für jede Bank ist die Kapitaldienstfähigkeit ihrer Kreditnehmer ein wesentlicher, wenn nicht sogar der wesentlichste Beurteilungspunkt im Rahmen einer Bonitätsprüfung, die in Form von Rating erfolgt. Für die Bank geht es darum, festzustellen, mit welcher Wahrscheinlichkeit sie den Kreditbetrag einschließlich Zinsen wieder zurück erhält.

Nur wenn potentielle Kreditnehmer in der Lage sind, den Kapitaldienst zu erwirtschaften, kommt für die Bank eine (weitere) Kreditgewährung in Frage. Verlieren Schuldner - auch nur vorübergehend - die Fähigkeit Zinsen und Tilgung in voller Höhe zu erwirtschaften, hat dies bereits Konsequenzen. In der ersten Stufe fordern sie zusätzliche Sicherheiten und erhöhen die Zinssätze, dann folgen Linienkürzungen und am Ende steht die Kreditkündigung.

Berater sollten deshalb bei Ihren Mandanten deren Entwicklung in Sachen Kapitaldienstfähigkeit genau beobachten und beratend eingreifen, sobald an dieser Stelle Gefahr droht. Kreditnehmer selbst, bewerten die Kapitaldienstfähigkeit oft weniger bedeutsam als ihre Bank. Es ist darauf zu achten, dass Kreditnehmer nicht glauben, das Problem durch Kreditverschiebungen lösen zu können. Wenn nämlich die Tilgungsrate für das Darlehen vom Kontokorrentkonto überwiesen wird und dies dadurch im Saldo steigt, dann wird das Darlehen nicht zurückgezahlt, sondern allmählich in einen Kontokorrentkredit umgewandelt.

Banken verstehen unter „Kapitaldienstfähigkeit“ die tatsächliche Kreditrückzahlung und nicht eine Pseudokreditrückzahlung.

Um die Kapitaldienstfähigkeit zu ermitteln, können Sie folgende Positionen gegenüberstellen.

Beispiel: Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit

Position
Betrag
Betriebsergebnis (nach Steuern) 134.000 €
+ Abschreibungen 86.000 €
+ Zinsaufwand 76.000 €
= Mittelzufluss 296.000 €
- Entnahmen (Sonderausgaben, Privatentnahmen, Ausschüttungen etc.) 105.000 €
= Kapitaldienstgrenze 191.000 €
- Zinsaufwand 76.000 €
- Kredittilgung 50.000 €
= Liquiditätsüberschuss 65.000 €

Sie können diese Berechnung auch ohne die Zinsen erstellen, in dem Sie beim Mittelzufluss auf die Hinzurechnung verzichten, um dann auch nur die Tilgungen abzuziehen.

Mit der Berechnung der Kapitaldienstgrenze, die im Beispielfall bei 191.000 € liegt, können Sie aufzeigen, dass Sie den tatsächlich anfallenden Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung) von 126.000 € leisten können und noch 65.000 € jährlich an Liquiditätsüberschuss erwirtschaften.

Wenn Sie die Bank davon überzeugen, dass der gewährte Kredit für sie „sicher“ ist und sie nicht befürchten muss, einen Kreditausfall zu erleiden, wird sie gern bereit sein, die gewünschten Kredite zur Verfügung zu stellen.

Neben erfolgversprechenden Marktaussichten, einer qualifizierten Unternehmensführung, soliden Bilanzwerten und einer gesicherten Rentabilität kommt es entscheidend darauf an, dass der von Ihnen erwirtschaftete Überschuss groß genug ist, den Kapitaldienst zu leisten.

Der nachfolgenden Zusammenstellung können Sie entnehmen, wie in etwa die Banken den vom Kreditnehmer erreichten Grad der Kapitaldienstfähigkeit in punkto Bonität bewerten.



Es handelt sich hierbei lediglich um einen Teilbereich des Gesamtratings, aber um einen wichtigen. Anhand dieser Tabelle können Sie sich die Bedeutung des Kapitaldienstgrades verdeutlichen. Es reicht halt nicht, wenn der Kapitaldienst nur mit Mühe und Not geleistet werden kann.

Fazit: Eines der wesentlichsten Kriterien für die Beurteilung der Bonität ist die uneingeschränkte Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers. Der „Grad der Kapitaldienstfähigkeit“ ist die Kennzahl, die von vielen Banken als Beurteilungsgröße herangezogen wird. Eine weitere wichtige Kennzahl ist in diesem Zusammenhang auch der „Dynamische Verschuldungsgrad bzw. die Schuldentilgungsdauer.


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